Beitragsordnung der DLRG Ortsgruppe Nimburg-Teningen e.V.
- Die DLRG-Ortsgruppe Nimburg-Teningen e.V. ist ein gemeinnützig anerkannter Verein. Diese Beitragsordnung regelt die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
Die Mitglieder haben Jahresbeiträge zu leisten, deren Höhe von der Jahreshauptversammlung festgelegt wird. Die Mindesthöhe der Jahresbeiträge wird von der Bundestagung der DLRG festgelegt. Die festgesetzten Beiträge treten zum nächstmöglichen Termin in Kraft.
Bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vertreter für die Mitgliedsbeiträge.
Auf schriftlichen Antrag eines Mitgliedes kann der Vorstand eine zeitlich begrenzte Beitragsermäßigung oder eine Beitragsbefreiung gewähren. Um eine sachgerechte Entscheidung zu treffen, ist das Mitglied verpflichtet, dem Vorstand über seine wirtschaftlichen Verhältnisse Auskunft zu geben.
Der Beitrag ist zum 1. Januar für das lfd. Geschäftsjahr fällig. Der Beitragseinzug erfolgt durch Lastschrifteinzug. Abbuchungen sind nur von einem Girokonto möglich. Bankgebühren, die durch fehlende Deckung oder falsche und/oder unvollständige Angaben des Zahlungspflichtigen entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
Mitglieder, die in begründeten Ausnahmefällen nicht am Lastschrifteinzug teilnehmen können, müssen ihren Beitrag bis zum Ende des Geschäftsjahres überwiesen haben.
Spätestens einen Monat nach Fälligkeit werden säumige Mitglieder zuerst erinnert und dann gemahnt. Die Gebühren betragen für die 1. Mahnung EUR 2,--, für die 2. und 3. Mahnung jeweils EUR 5,--. Nach der 3. erfolglosen Mahnung kann unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Mittel ein gerichtliches Beitreibungsverfahren eingeleitet werden, worüber der Vorstand entscheidet. Die Kosten gehen zu Lasten des Betroffenen. Bis zur Begleichung der Rückstände können Mitglieder durch den Vorstand für die Teilnahme an allen Aktivitäten des Vereins gesperrt werden.
Der Familienbeitrag kann in Anspruch genommen werden, wenn mindestens 3 Personen einer Familie Mitglied sind. Jugendliche Mitglieder scheiden mit Vollendung des 18. Lebensjahres aus dem Familienbeitrag aus. Der Vorstand kann auf Antrag eines Mitgliedes von dieser Regelung abweichen und den Beitrag auf Jugendbeitrag zurückstufen, wenn der Nachweis erbracht wird, dass das Mitglied noch Schüler, Student oder Auszubildender ist und noch Kindergeld der Familienkasse gezahlt wird. Dieser Nachweis ist jährlich unaufgefordert bis zum 1.3. neu zu erbringen.
Die Ausübung der Mitgliedsrechte ist davon abhängig, dass die Beitragszahlung für mindestens für das vorausgegangene Geschäftsjahr nachgewiesen wird.
Ein Austritt aus der Ortsgruppe ist zum Ende eines Jahres möglich. Die Austrittserklärung muss schriftlich zwei Monat vor Ablauf des Geschäftsjahres beim Vorstand eingegangen sein.
Die Beitragssätze der Ortsgruppe betragen:
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres* | 22 € |
Erwachsene | 30 € |
Familien | 60 € |
Körperschaften | Mind. 50 € |
* Es gelten die Sonderregelungen unter Punkt 4 und 8
Die Beitragsordnung wurde auf der Jahreshauptversammlung am 27.06.2022 beschlossen und gilt ab 1.1.2023.