Der Nimburger See
Der Nimburger Bagersee ist ein beliebtes Naherholungsgebiet in der Region Kaiserstuhl bei Teningen. Der See ist insgesamt ca. 2,5 km² km groß, wobei jedoch nur die südliche 1,07 km² als Badefläche freigegeben sind. Hinter der Badezonenbegrenzungsliene befindet sich dagegen ein Naturschutzgebiet, das nicht betreten werden darf.
Nimburger See für Schwimmer:innen
Der See erfreut Schwimmende mit angenehmen Badetemperaturen und großen Schwimmdistanzen. Wasserpflanzen sind kaum vorhanden, sodass man keine Angst haben muss, sich in selbigen zu verheddern. Die Wassertiefe ist überall groß genug, sodass man keine Angst haben muss, "auf Grund zu laufen".
Bitte schätzen Sie ihre Kräfte vorsichtig ein – ist man ein mal vom Ufer weg, so muss man den Weg auch wieder zurück schaffen. Es gibt keine Möglichkeit, sich in der Mitte vom See auszuruhen. Nehmen Sie daher im Zweifelsfall ein geeignetes Auftriebsmittel (z.B. Gurtretter, Restube, Rettungsboje) mit.
Wir raten davon ab, die umliegenden Bäume als Sprungtürme zu benutzen, da sich häufig auch Baumstämme und sonstige Hindernisse unter der Wasseroberfläche befinden. Als Faustregel gilt hier, das die Wassertiefe mindestens 2,5 Meter betragen muss und für jeden Meter Sprunghöhe nochmals 1/2 Meter Wassertiefe dazu kommen sollte. Eine dementsprechend geeignete Stelle ist uns am Nimburger See derzeit nicht bekannt.
Nimburger See für Nichtschwimmer:innen
Für Nichtschwimmer bietet sich der vordere Bereich des Sees bei der Insel an. Hier sollte vorher jedoch durch Erwachsene die Grenzen der Badezone erkundet werden, da das Ufer sehr schnell tief abfällt. Zudem muss eine ständige Aufsicht durch Schwimmer sicher gestellt werden.
Bereiche weiter entfernt von der Insel sind aufgrund des steilen Ufer dagegen nicht geeignet, da man bereits ab 2 Meter Uferdistanz nicht mehr stehen kann.
Liegewiese
Als Liegefläche steht der vordere Bereich beim Kiosk sowie die östliche (rechte) Hälfte des Sees zur Verfügung. Am rechten Ufer befindet sich das Privatgrundstück der DLRG, das nur von Vereinsmitgliedern sowie interessierten Neumitgliedern betreten werden darf.
Freizeitaktivitäten am Nimburger See
Für sportliche Erwachsene wird von der DLRG in den Sommermonaten ein offenes Training angeboten. Interessenten sind dabei gerne eingeladen.
Der Angelsportverein Teningen ist ebenfalls am Nimburger See tätig. Bitte wenden Sie sich bezüglich der Regularien zum angeln direkt an den Angelsportverein oder die Gemeinde, wir können diesbezüglich keine Fragen beantworten.
Aufsicht
Eine Aufsicht durch Rettungsschwimmer kann derzeit aufgrund von Personalmangel nicht gestellt werden. Interessierte können sich dabei gerne bei uns melden. Wir bilden Sie gerne zur Rettungsschwimmer:in aus. Wir freuen uns immer über aktive Mitglieder, die uns beim Wasserrettungsdienst unterstützen. Sie können auch direkt online bei uns Mitglied werden!
Unterstützen Sie unseren Wasserrettungsdienst
Damit wir eine Wasseraufsicht stellen können, sind wir auf ihre finanzielle Unterstüzung angewiesen. Als rein ehrenamtlich arbeitender, privater Verein bekommen wir von staatlicher Seite nur sehr geringe finanzielle Unterstützung. Auch wenn unsere Helfer kein Geld für ihre Arbeit erhalten, kostet ein Notfallrucksack schnell mehrere hundert Euro. Selbstverständlich können Sie uns auch durch eine Spendenmitgliedschaft unterstützen.
Verpflegung am See
Direkt am See befindet sich ein Kiosk. Wem der Kiosk nicht zusagt, findet in der Breisacher Straße einen Supermarkt. Bitte denken Sie daran, einen geeigneten Abfallbehälter für selbst mitgebrachtes Essen mitzunehmen - insbesondere in den hinteren Bereichen gibt es keine Mülleimer!
Schwimmdistanzen am Nimburger See
- Die Badezonenbegrenzungsleine hat eine Länge von ca. 300 Meter
- Vom Kiosk zur Insel sind es ca. 50 Meter
- Vom Kiosk zur Badezonenbegrenzungsleine sind es ca. 324 Meter
- Das Dreieck "Liegewiese – Insel – DLRG-Haus – Liegewiese bringt es auf 680 Meter
Benutzung des Bagerseegeländes
Gemäß §§ 2 und 4 der Rechtsverordnung der Gemeinde Teningen vom 28.04.2015 sind folgende Handlungen untersagt:
- das Auf- und Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb der angelegten Parkflächen;
- das Auf- und Abstellen von Anhängern auf dem gesamten Grundstück;
- das Abbrennen von Lagerfeuern;
- das Mitbringen von Hunden;
- der Umgang mit wassegefärdenden Stoffen;
- das Reiten;
- das Fahren mit bespannten und motorisierten Fahrzeugen
- das Zelten, Nächtigen auf dem fesamten Grundstück;
- das Befahren des Sees mit Fahrzeugen aller Art
Zuwiederhandlungen werden gem. § 6 der Rechtsverordnung mit Geldbußen geahndet.
Quelle: Teninger Amtsblatt
Parkgebühren
Gebührenpflichtig von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fahrzeug | Preis |
---|---|
Gebühren PKW | 2,30 € |
10er Karte PKW | 20,00 € |
Saison Karte PKW | 30,00 € |
Motorräder | 1,30 € |
10er Karte Motorrad | 10,00 € |
Die Preisgestalltung obliegt der Gemeinde. Keine Gewähr für Korrektheit der Informationen. Die hier dargebotenen Informationen sind als unverbindlicher Service zu verstehen.
Ganz einfach - mit wenigen Klicks Leben retten!
Einfach spenden
Wir finden, dass ein Menschenleben nicht mit Geld aufzuwiegen ist, trotzdem brauchen wir es, um spezielle Ausrüstung, Boote und Grund- und Weiterbildung unserer Retter zu finanzieren. Ob in regelmäßigen Intervallen oder einmalig, deine Spende zählt und macht dich zu unserem Helden.