Teilnahmebedingungen
Anmeldung
Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter
DLRG Ortsgruppe Nimburg-Teningen e.V.
Anmeldung
- Anmeldungen sind grundsätzlich nur, wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
- Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis der Lehrgangsleiters oder Veranstaltungsleiters gestattet.
- Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Minderjährige Teilnehmer haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Lehrgang oder Veranstaltung mitzubringen.
Die Anmeldung ist eine verbindliche Zusage der Teilnahme für den angegebenen Lehrgang. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Grundlage der Teilnahme ist die Satzung der Ortsgruppe in der jeweils gültigen Fassung sowie vorrangig die hier vorliegenden Bestimmungen.
Teilnahmevoraussetzungen
Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweise. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der DLRG Ortsgruppe zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.
Zusage / Absage von Lehrgängen
- Mitglieder der DLRG Ortsgruppe werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt behandelt.
- Anmeldungen werden – unter Berücksichtigung von Punkt 1 - sobald die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen vollständig vorliegen, im Rahmen der verfügbaren Plätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.
Überzählige Anmeldungen erhalten eine Absage mit dem Hinweis auf Aufnahme in eine Warteliste. Wird ein Lehrgangsplatz frei, werden die Plätze in der Reihenfolge der Warteliste vergeben.
Die DLRG Ortsgruppe behält sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen.
Rücktritt
Eine Abmeldung kann vor Beendigung des Anmeldeschluss oder bis zu vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Es gilt der dabei der frühere Termin. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurden) erstattet.
Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.
Unabhängig von den tatsächlichen Seminargebühren behält sich die Ortsgruppe das Recht vor, bei einer nicht fristgerechten Abmeldung des Teilnehmers nach Anmeldeschluss eine Verwaltungsgebühr zu erheben. Diese beträgt die Kosten des Seminars, mindestens jedoch 50 €.
Teilnahmebestätigung
Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer erhält bei Bedarf nach Abschluss eines Lehrganges eine Teilnahmebestätigung der DLRG Ortsgruppe.
Lehrgangsabsage
Die Veranstalter behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Reisekosten
Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Ausnahmen davon sind in der Ausschreibung explizit erwähnt.
Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden.
Bild-, Film- und Tonaufnahmen
Wir weisen darauf hin, dass Aufnahme, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalte
Schlussbestimmungen
Andere Bestimmungen als die hier abgedruckten gelten nicht, es sei denn, diese wurden schriftlich vereinbart. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.
Selbsterklärung zum Gesundheitszustand
Der Teilnehmer erklärt dass ohne gesundheitliche Einschränkungen an Veranstaltungen teilnehmen kann und verpflichtet sich jede bekannt gewordene Änderung des Gesundheitszustandes dem Verantwortlichen der Ortsgruppe unverzüglich mitzuteilen.
Vorerkrankungen führen nicht automatisch zum Ausschluss, sie dienen lediglich der Information der Verantwortlichen, die diese ausschließlich im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit verwenden und streng vertraulich behandeln.
Bitte tragen Sie entsprechende Vorerkrankungen bzw. alles was wir wissen sollten im Feld Bemerkungen ein.